Rechtsprechung
BVerwG, 22.09.1986 - 2 B 97.86 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Voraussetzungen des Zulassungsgrundes der Abweichung - Ordnungsgemäße Bezeichnung eines Aufklärungsmangels - Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe wegen einer ...
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.06.1986 - 5 A 201/85
- BVerwG, 22.09.1986 - 2 B 97.86
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 01.12.1982 - 2 C 59.81
Beamter auf Probe - Fristlose Kündigung - Personalrat - Unterbliebene Anhörung - …
Auszug aus BVerwG, 22.09.1986 - 2 B 97.86
Ohne Erfolg rügt die Beschwerde, das Berufungsurteil weiche von der in BVerwGE 66, 291 (296 f.) [BVerwG 01.12.1982 - 2 C 59/81] abgedruckten Entscheidung des beschließenden Senats ab, wonach der Personalrat Gelegenheit haben solle, zu dem Entlassungsvorhaben Stellung zu nehmen und die Bedenken beim Dienstherrn vor dessen Entschließung hinreichend geltend zu machen. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 22.09.1986 - 2 B 97.86
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80
Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …
Auszug aus BVerwG, 22.09.1986 - 2 B 97.86
Im übrigen verkennt die Beschwerde, daß für die Beurteilung, ob das Berufungsgericht seine Aufklärungspflicht verletzt hat, allein von dessen materiellrechtlicher Auffassung auszugehen ist (vgl. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 B 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] m.w.Nachw.) und deshalb Angriffe gegen die materiellrechtliche Auffassung des Berufungsgerichts unbeachtlich sind.
- BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79
Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines …
Auszug aus BVerwG, 22.09.1986 - 2 B 97.86
Denn die Frage, ob das Verhalten des Beamten auf Probe bei einem Beamten auf Lebenszeit eine nur im förmlichen Disziplinarverfahren zu verhängende Disziplinarmaßnahme zur Folge hätte, ist von den Tatsachengerichten auf Grund tatsächlicher Feststellungen darüber, wie das zuständige Disziplinargericht entschieden hätte, zu beantworten (BVerwGE 62, 280 [BVerwG 09.06.1981 - 2 C 24/79]). - BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist …
Auszug aus BVerwG, 22.09.1986 - 2 B 97.86
Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ). - BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
Auszug aus BVerwG, 22.09.1986 - 2 B 97.86
Solche Angriffe sind für die begehrte Zulassung der Revision wegen Divergenz unbeachtlich (vgl. Beschluß vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - ). - BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74
Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus BVerwG, 22.09.1986 - 2 B 97.86
Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ). - BVerwG, 23.02.1967 - II C 29.65
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 22.09.1986 - 2 B 97.86
Das Berufungsurteil weicht entgegen der Auffassung der Beschwerde auch nicht von dem Urteil des beschließenden Senats vom 23. Februar 1967 - BVerwG 2 C 26.65 - (BVerwGE 26, 228) ab. - BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 44.80
Disziplinarrecht - Maßnahmeverbot - Beamter auf Probe - Dienstvergehen
Auszug aus BVerwG, 22.09.1986 - 2 B 97.86
Im übrigen ist nicht klärungsbedürftig, daß bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 202 Abs. 2 a Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 3 LBG die Entlassung in der Regel ermessensgerecht ist (BVerwGE 66, 19 [BVerwG 22.06.1982 - 2 C 44/80] m.w.Nachw.). - BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 22.09.1986 - 2 B 97.86
Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Aufklärungsmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht hätte aufdrängen müssen, aufgeführt werden, also zum Beispiel die Zeugen und Sachverständigen benannt und die im einzelnen konkret in ihr Wissen gestellten Tatsachen dargelegt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ). - BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den …
- BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
- BVerwG, 23.09.1980 - 2 B 50.80
Auslegung des Merkmals der grundsätzlichen Bedeutung bei einer Grundsatzrüge - …
- BVerwG, 18.07.1967 - II C 26.65
Tonbandaufnahme einer Zeugenvernehmung - Beförderung eines Offiziers zum …
- BVerwG, 11.09.1987 - 2 B 44.87
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …
Mit derartigen Angriffen kann aber die Zulassung der Revision wegen Divergenz nicht erreicht werden (vgl. Beschlüsse vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - und vom 22. September 1986 - BVerwG 2 B 97.86 -).